Nds. LKartB

Verzögerung des Auskunftsanspruchs nach § 46a Satz 1 EnWG als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Altkonzessionärs

Verzögerung des Auskunftsanspruchs nach § 46a Satz 1 EnWG als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Altkonzessionärs 150 150 Torsten Hopp (kbk Rechtsanwälte)

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen (LKartB) hat Anfang Dezember 2024 weitere Hinweise zur Vergabe von Strom- bzw. Gaskonzessionsverträgen veröffentlicht. Die neuen Hinweise zu § 46a Satz 1 EnWG beziehen sich auf den…

weiterlesen