Archiv für August 2010
Aug/10
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BGH: Kein Anspruch des Grundstücksinhabers gegen das EVU auf Nutzung eines öffentlichen Verkehrsweges zur Leitungsverlegung anstelle des privaten Grundstücks
0 Kommentare | Eintrag von Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte) in Rechtsprechung
BGH Urteil v. 28.04.2010, Az. VIII ZR 223/09 Amtlicher Leitsatz: Nimmt ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen das innerhalb des Versorgungsgebiets liegende Grundstück eines Anschlussnehmers für die Verlegung von Elektrizitätsleitungen in Anspruch, ist es dem von der Leitungsverlegung betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich verwehrt, das Versorgungsunternehmen auf die Inanspruchnahme eines anderen Duldungspflichtigen zu verweisen. Dabei ist das Auswahlermessen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens auch [...]

